
Auswahl der Anbieter
Die Landeshauptstadt Dresden hatte im Mai 2025 zur Interessensbekundung für den Betrieb von Bikesharing und E-Scooter-Sharing im Stadtgebiet Dresden aufgerufen und nun mehreren Anbietern Genehmigungen dafür erteilt. Für das Bikesharing erhielten nach Prüfung der Eignungskriterien die beiden Anbieter LIME und VOI am 18. Juli 2025 eine Sondernutzungserlaubnis, um jeweils bis zu 1.000 E-Bikes für die Dauer von drei Jahren ab dem 1. August 2025 im Stadtgebiet Dresden zu verteilen. Für das E-Scooter-Sharing bewarben sich sechs Anbieter auf die drei zu vergebenden Erlaubnisse. Nach Prüfung der Eignungskriterien gab es ein Losverfahren. Im Ergebnis erhielten BOLT, VOI und RideMovi am 18. Juli 2025 eine Sondernutzungserlaubnis für jeweils bis zu 833 Fahrzeuge für den gleichen Zeitraum. Bisher galten in Dresden Kooperationsvereinbarungen mit einzelnen Anbietern. Diese werden nun abgelöst und der Betrieb von Sharing-Angeboten ist nicht länger genehmigungs- und gebührenbefreit. Die bisher in der Stadt verteilten E-Scooter der Firma LIME werden durch die neuen Angebote ersetzt.
Start der Angebote
Nach Mitteilung der Anbieter werden die neuen Kontingente noch nicht komplett ab dem 1. August 2025 bereitstehen, sondern nach und nach in den Folgewochen. In der Übergangszeit kann es stellenweise zu einer höheren Anzahl falsch abgestellter Fahrzeuge kommen.
Grundlage Sharing-Leitlinien Mobilität
Mit den neuen Anbietern werden erstmalig die vom Stadtrat beschlossenen “Sharing-Leitlinien Mobilität” für umgesetzt. Mit Genehmigungen gelten für die Anbieter neue Auflagen und Rahmenbedingungen, die zu einem stadtverträglichen und harmonischen Betrieb der Sharingangebote führen sollen. Dies beinhaltet insbesondere: die Einhaltung von Verteilquoten der Flotten von der Innenstadt (maximal 30 Prozent) bis in die Stadtrandlagen (minimal zehn Prozent); Fotopflicht und Prüfung der Geoposition vor Beendigung der Ausleihe; Erkennung liegender E-Scooter (mittels Gyroskopsensor); kurze Reaktionszeiten der Anbieter; regelmäßiger, enger Austausch mit Interessensvertretern sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen; Bereitstellung von Geopositionsdaten für ein städtisches Monitoring.
E-Bikes und E-Scooter als Ergänzung zum MOBIbike
Die neuen E-Scooter und E-Bikes ergänzen die städtischen MOBIbikes, mit denen tagtäglich bereits jetzt über 6.500 Fahrten zurückgelegt werden. Die Verlässlichkeit, Bezahlbarkeit, der gute Service und die Integration in den ÖPNV haben es in den letzten Jahren zum erfolgreichsten Bikesharing-Angebot Deutschlands wachsen lassen. Zurzeit kommt das Angebot MOBIbike an seine Grenzen, wenn es um eine flächenhafte Abdeckung geht. Die Fahrräder fahren zudem nicht elektrisch unterstützt und sind daher für einige Zwecke nur bedingt geeignet. Durch die Vorgaben zum Verteilen der Flotte bis in die Stadtrandlagen können die neuen E-Scooter und E-Bikes nun verstärkt als Zubringer zum Bahnhof oder auch für Direktfahrten, wenn beispielsweise der Bus verpasst wurde, ausgeliehen werden. Aufgrund der Höhenunterschiede und der weiten Wege in Dresden wird dies für viele Menschen eine deutliche Verbesserung ihrer Mobilität bringen.
Weiterer Ausbau des Sharing-Systems
In den nächsten Jahren möchte Dresden die Ordnung der Systeme durch die Einrichtung von anbieterneutralen Sharing-Stationen verstärken. Diese sollen so errichtet werden, dass sensible Fußwegareale von Hindernissen freibleiben. Im Umkreis dieser Stationen werden digitale Sperrbereiche eingerichtet, sodass nur dort eine Rückgabe erfolgen kann. Die Maßnahmen zur Ordnung und Steigerung der Akzeptanz in der Stadtgesellschaft werden fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt. Nach einem Jahr ist eine Zwischenbilanz und ggf. Neujustierung geplant.