Kartenführerschein-Umtausch für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001

Während der Umtausch von Papierführerscheinen weitgehend abgeschlossen ist, sind aktuell die Personen zum Umtausch aufgerufen, deren unbefristeter EU-Kartenführerschein in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde. Sie erhalten einen auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein. Die Umtauschfrist für den angesprochenen Personenkreis endet am 19. Januar 2026. Die Fahrerlaubnisbehörde im Dresdner Ordnungsamt rät dazu, die Beantragung nicht länger hinauszuschieben, um einen rechtzeitigen Erhalt zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß gibt es mehr Anträge gegen Fristende und es kommt zu Wartezeiten bis zu drei Monaten. Alle Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und zum Ablauf des Pflichtumtausches stehen online unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch.  

Und so geht es:

Die Antragstellung für den Führerscheinumtausch kann in der Regel per Post erfolgen. Man benötigt ein aktuelles Passbild, außerdem Kopien vom Personalausweis oder Reisepass und vom bisherigen Führerschein Vorder- und Rückseite. Das Antragsformular wird unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch heruntergeladen, ausgefüllt und mit Unterschrift und den ergänzenden Unterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet: Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt, SG Fahrerlaubnisbehörde, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht, von Nachfragen ist bitte abzusehen. 
Die Behörde versendet nach der Antragsbearbeitung per Post den Gebührenbescheid (Kosten: 26,50 Euro) sowie die Information, ab wann der neue EU-Kartenführerschein in der Fahrerlaubnisbehörde Hauboldstraße 7, 01239 Dresden, abgeholt werden kann. Die persönliche Abholung ist erforderlich, da der alte Führerschein eingezogen bzw. ungültig gemacht werden muss. 
Eine persönliche Beantragung in der Behörde ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Termine können online unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch gebucht oder telefonisch unter 0351-4888099 vereinbart werden; geöffnet ist Montag 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr (Mittwoch geschlossen). 
Nach dem Führerschein-Erhalt steht ein erneuter Tausch in 15 Jahren an. Auf diese Zeit ist der EU-Kartenführerschein befristet, bevor er erneut beantragt werden muss. Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. 

Hintergrund: 

Mit der Umtauschpflicht wird eine Vorgabe der Europäischen Union umgesetzt. Bis zum Jahr 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Für den Umtausch ist maßgeblich, ob ein Führerschein vor 1999 (Staffelung nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers) oder ab 1999 (Staffelung nach Ausstellungsjahr des Führerscheins) ausgestellt wurde. Der begonnene Umtausch ist nach verschiedenen Fristen gestaffelt, um lange Wartezeiten und eine Behördenüberlastung zu vermeiden. 
Der Umtausch der Papier-Führerscheine ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 waren 2022 zuerst dran, es folgten die 1959 bis 1964 Geborenen bis zum Jahresanfang 2023, dann die 1965 bis 1970 Geborenen bis zum Jahresanfang 2024 und schließlich zum 19. Januar 2025 die 1971 oder später Geborenen. Für vor 1953 Geborene gilt der 19. Januar 2033. In Dresden wurden seit Beginn des Pflichtumtauschs 2021 insgesamt bisher rund 68.500 Führerscheine gegen einen aktuellen EU-Kartenführerschein ausgewechselt. 
Der Umtausch der unbefristeten EU-Kartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, folgt nun ebenfalls gestaffelt, allerdings nicht nach Geburtsjahr des Inhabers, sondern nach Ausstellungsjahr. Zuerst sind bis zum 19. Januar 2026 die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 dran, dann bis Jahresanfang 2027 die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 und bis Jahresanfang 2028 die Ausstellungsjahre 2005 bis 2007. Weitere Fristen zu den jeweiligen Jahresanfängen bis 2033 sind für die Ausstellungsjahre 2008, 2009, 2010, 2011 und schließlich 2012 (bis einschließlich 18. Januar 2013) nötig. 


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