In der Landeshauptstadt Dresden gibt es 702 gemeldete Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 13.150 Tieren. Aufgrund der ersten drei bestätigten Fälle der Geflügelpest in Sachsen ruft die Stadtverwaltung alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter – auch Kleinsthaltungen – zu besonderer Vorsicht, erhöhter Wachsamkeit und strikter Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko eines Eintrags in Geflügelbestände deutschlandweit als „hoch“ ein. Deshalb kommt es jetzt besonders auf Vorsicht, Wachsamkeit und Schutzmaßnahmen an – zum Schutz der Tiere und zur Eindämmung der Seuche.
Empfohlene Maßnahmen
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden gibt folgende Verhaltenshinweise:
Aufstallung empfohlen: Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Friedrich-Loeffler-Instituts empfehlen die Haltung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen, um Kontakte zu Wildvögeln zu vermeiden. Diese Maßnahme dient der Vorbeugung und kann im Ernstfall verpflichtend angeordnet werden.
Biosicherheitsregeln strikt einhalten: Dazu zählen getrennte Stallkleidung, Reinigung und Desinfektion von Schuhen und Geräten, Schutz vor Wildvogelkot sowie die sichere Lagerung von Futter und Einstreu. Futter und Wasser sind so zu reichen, dass keinerlei Wildvogelkontakt besteht.
Verdachtsfälle sofort melden: Bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen in Geflügelbeständen sind unverzüglich das Veterinäramt und ein Tierarzt zu informieren.
Tote Wildvögel nicht anfassen: Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder auffällig erkrankte Wildvögel (Rabenvögel, Wasservögel, Greifvögel) im Stadtgebiet von Dresden nicht zu berühren, sondern umgehend mit genauen Fundortangaben dem Veterinäramt oder der Leitstelle der Feuerwehr (Ruf 112) zu melden. Die Behörde veranlasst die Abholung und Untersuchung durch die Landesuntersuchungsanstalt.
Verdachtsfälle melden
Unklar erkrankte oder verendete Tiere können dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden telefonisch unter 0351-4887551 oder per E-Mail an veterinaeramt@dresden.de gemeldet werden.
Aktuelle Lage
In ganz Deutschland mehren sich die Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln, insbesondere im Zusammenhang mit dem derzeitigen Vogelzug. In Sachsen wurden nun drei positive Befunde bestätigt – die ersten in dieser Saison. Das hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am Dienstag, 4. November 2025, bekanntgegeben. Betroffen sind Wildvögel in der Stadt Leipzig und im Landkreis Leipzig. Die Funde erfordern keine tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, da bislang keine Nutztierbestände betroffen sind.
Maßnahmen im Ernstfall
Im Falle eines bestätigten Ausbruchs in Dresden wird die Stadtverwaltung mittels Allgemeinverfügung konkretisierende Regelungen erlassen. Je nach Bedrohungslage können dies Aufstallungsanordnungen, die Einrichtung von Sperr- und Beobachtungszonen, Verbringungsverbote sowie weitere notwendige Restriktionen sein.
Hinweise zur Gesundheit
Die Geflügelpest – wissenschaftlich: hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) – ist primär eine Tierseuche. Eine Übertragung auf Menschen ist nur in Einzelfällen nach sehr engem Kontakt nachgewiesen worden. Der direkte Kontakt mit kranken oder verendeten Vögeln sollte unbedingt vermieden werden.