Dresdens Winterdienst ist startklar

Dresden erlebt die ersten frostigen Tage der Saison. Damit schlägt wieder die Stunde des Winterdienstes. Für den Winter 2025/2026 stehen insgesamt 43 Einsatzfahrzeuge im städtischen Dienst bereit, um Dresdens Straßen zu beräumen und zu streuen. Vom 1.400 Kilometer langen Straßennetz betreut der Winterdienst circa 720 Kilometer in festen Tourenplänen und weitere 396.000 Quadratmeter an Gehwegen, Treppen, Radwegen und Überwegen. Das Winterdienstnetz umfasst dabei Routen verschiedener Dringlichkeitskategorien. Zum Hauptnetz mit höchster Dringlichkeit zählen Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, das ÖPNV-Netz sowie die Elbbrücken.

Auftragnehmer für den Winterdienst sind der kommunale Regiebetrieb Zentrale Technische Dienstleistungen und fünf mittelständische Unternehmen aus Dresden, die eigenverantwortlich bestimmte Territorien betreuen. Alle Fahrzeuge werden je nach Wetterlage in zwei Schichten besetzt und sind mit Feuchtsalzstreueinrichtung und Räumtechnik ausgestattet. Auf circa 67 Kilometern des Routennetzes dürfen aus Umweltschutzgründen keine Auftaumittel eingesetzt werden. 

Insgesamt stehen für diese Wintersaison rund 5,49 Millionen Euro zur Verfügung.  Für den städtischen Straßenwinterdienst sind Haushaltmittel in Höhe von 1,69 Millionen Euro eingeplant, für die Fremdleistungen 3,3 Millionen Euro und für den notwendigen Materialeinkauf 500.000 Euro.

Winterdienst im Radverkehrsnetz

Im Winter 2025/26 werden 162.000 Quadratmeter auf Radwegen winterdienstlich betreut. Ziel ist die gleichrangige Räumung von Fahrbahnen und Radwegen und eine lückenlose Erschließung zentraler Radverkehrsrouten. Unter anderem wurde bereits im Winter 2023/24 eine Nord-Süd-Verbindung sowie eine Ost-West-Verbindung in der Stadt geschaffen. Auch die Radroute Ost wurde integriert. Diese wird vom innerstädtischen Bereich bis hin zum Schulcampus Tolkewitz vorrangig winterdienstlich betreut. Ebenfalls geschaffen wurde eine betreute Verbindung vom Schulcampus bis hin zum Elberadweg.
Der Elberadweg wird auf der Altstädter Seite von der Steinstraße bis zur Kreuzung Berthold-Haupt-Straße/Zschierener Elbweg und auf der Neustädter Seite von der Waldschlößchenbrücke bis zur Molenbrücke durch den Winterdient betreut. Das Netz lässt sich im Themenstadtplan der Landeshauptstadt unter stadtplan.dresden.de einsehen.

Anliegerpflichten bei Schnee und Eis

Anlieger haben die angrenzenden Gehwege vor, hinter bzw. um ihr Grundstück sowie angrenzende Treppen werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr vom Schnee zu beräumen und bei Glätte abzustumpfen/zu streuen. So oft es die Sicherheit erfordert, sind diese Arbeiten tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Eiszapfen an Dächern und Dachrinnen, die Passanten gefährden könnten, müssen unverzüglich beseitigt werden. Gegebenenfalls sind die Gefahrenstellen abzusperren. 

Schnee sollte am Außenrand des Gehweges oder der Fahrbahn so angehäuft werden, dass der Verkehr nicht behindert wird. Die erforderliche Breite, welche auf Gehwegen von Schnee beräumt werden muss, beträgt 1,5 Meter entlang der Grundstücksgrenze auf beiden Fahrbahnseiten. Gleiches gilt für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche. 
Straßeneinläufe müssen freigehalten werden, damit Schmelzwasser abfließen kann. Schnee darf nicht an Schaltkästen abgelagert werden. Auch Hydranten und deren Deckel dürfen nicht verschüttet werden. In die Bereiche von Fußgängerüberwegen, Haltestellen und Radwegen darf der Schnee ebenfalls nicht geschoben werden. 
Im Bereich von Straßenquerungen wie zum Beispiel Kreuzungen, Einmündungen, Ampeln und Fußgängerüberwegen muss bis an diese Querung heran geräumt bzw. gestreut werden. Es darf kein geschlossener Schneewall angehäuft werden. Durchgänge sind freizuhalten. Treppen müssen in voller Breite geräumt und gestreut werden. 

Anlieger von Eckgrundstücken müssen den Gehweg bis an die einmündende oder kreuzende Straße räumen und streuen. Böschungen, Gräben, Grünflächen oder Stützmauern vor bzw. hinter ihrem Grundstück entbinden sie nicht von der Winterdienstpflicht. Können Anliegerpflichten z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden, muss eine andere Person oder Firma vom Anlieger damit beauftragt werden.

Streumaterial

Zum Streuen erlaubt sind Sand, Splitt und Granulat. Zum Schutz der Umwelt ist der Einsatz von Streusalz für Anlieger grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen darf Steinsalz oder salzhaltiges Granulat an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen verwendet werden. Auch schmutzende Stoffe wie Asche und Kohlengrus dürfen nicht zum Abstumpfen eingesetzt werden. Streugutbehälter dienen der Selbsthilfe für Kraftfahrer bei Eisglätte und sind für das Streuen von öffentlichen Treppenanlagen bestimmt. Eine Verwendung für andere Zwecke ist nicht gestattet. 

Alle wichtigen Informationen sowie die zugrundliegende Winterdienst-Anliegersatzung können online unter www.dresden.de/winterdienst nachgelesen werden.


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