Gutachten untermauert Kostenexplosion bei den Sozialausgaben in Dresden

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Die Sozialausgaben der Landeshauptstadt Dresden sind 2022 und 2023 mit einem Zuwachs von 180 Millionen Euro förmlich explodiert und steigen seitdem weiter an. Das geschieht zwar mit etwas geringerer Dynamik, aber auf deutlich zu hohem Niveau. Als nicht ausreichend gegenfinanzierte Pflichtleistungen ist die Entwicklung der Sozialausgaben damit die wesentliche Ursache für das Defizit im städtischen Haushalt.

Das zeigt ein Gutachten des ehemaligen sächsischen Finanzministers Hartmut Vorjohann, das Freitag, 24. April 2026, im Finanzausschuss der Landeshauptstadt Dresden vorgestellt wurde. Die Verwaltungsspitze hatte den Finanzexperten im Dezember 2025 damit beauftragt, zu untersuchen, welche Ursachen zu den dramatischen Kostenanstiegen vor allem bei Eingliederungshilfe, Asyl und Jugendhilfe in der Stadt geführt haben und welche Handlungsoptionen sich daraus ableiten lassen.

Das über 200 Seiten umfassende Gutachten kommt dabei zu dem Ergebnis, dass der Umfang der für die Bereiche Soziales und Jugend benötigten städtischen Eigenmittel in den beiden Jahren 2022 und 2023 mit einem Plus von 58 Prozent bzw. 180 Millionen Euro einen dramatischen Sprung nach oben macht. Ursächlich sind vor allem stark steigende Kosten in den Bereichen Asyl, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfen zur Erziehung im Jugendamt und Rückgänge von Erstattungen von Bund und Land bei den Kosten der Unterkunft von Bürgergeldempfängern.

Der städtische Finanzierungsbedarf für Soziales und Jugend erhöht sich auf diesem drastisch gestiegenen Niveau in den beiden Jahren 2024 und 2025 mit einem dann allerdings verringerten Tempo weiter: plus 33 Millionen Euro.

Die in 2024 erst stagnierenden und in 2025 sogar rückläufigen Einnahmen aus eigenen Steuern und dem kommunalen Finanzausgleich führten den städtischen Haushalt schließlich auch von der Einnahmenseite her ins Minus. Ein ähnliches Muster bildet sich bei fast allen deutschen Kommunen bundesweit ab.

Derzeit liegen die größten strukturellen Belastungen in der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. In der Eingliederungshilfe hatte der Bund mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus dem Jahr 2016 deutlich verbesserte Leistungsstandards gesetzt, die zu einem Anstieg von Fallkosten führten.

Hinzu kommt, dass der Bund über regulatorische Markteingriffe, wie u. a. der regelmäßigen Erhöhungen des gesetzlichen Pflegemindestlohnes, der Einführung der Tarifpflicht in der Pflege und der Einführung des Pflegebudgets im Krankenhaussektor, die Nachfrage und Entlohnung in allen Pflegesystemen bewusst erhöht hat. Dies führt auch in der Eingliederungshilfe zu überproportionalen Kostensteigerungen, weil die Leistungsträger (der Kommunale Sozialverband und die kommunalen Sozialämter) gesetzlich verpflichtet sind, alle Kostensteigerungen aus Tarifverträgen der Leistungserbringer zu refinanzieren. 

Sachsenweit steigen von 2000 bis 2024 die Ausgaben in der Eingliederungshilfe um 44 Prozent, die Zahl der Hilfeempfänger aber nur um acht Prozent. Bundesweit vollziehen sich die gleichen Entwicklungen. Den Kommunen sind zur Finanzierung dieser Entwicklung aber keine weiteren Mittel mitgegeben worden, was nun zu erheblichen Finanzierungsdefiziten in vielen Kommunen führt.

Davon bleibt auch die Landeshauptstadt Dresden nicht verschont. Über die Finanzierung des Kommunalen Sozialverbandes (KSV), der in Sachsen für die über 18-jährigen Menschen mit Behinderungen zuständig ist und den Hauptteil in der sächsischen Eingliederungshilfe trägt, wird auch Dresden von den Entlohnungsentwicklungen und Kostensteigerungen getroffen. Bei der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen ist es vor allem die persönliche Schulbegleitung von einzelnen Schülern, die in den letzten Jahren zu starken Ausgabeanstiegen sowohl im Sozialamt wie in der Jugendhilfe geführt hat.

Im Gutachten wird deutlich, dass den Kommunen aufgrund überwiegend gesetzlich verpflichtender Aufgaben wenig Spielraum für Anpassungen bleibt. Die dort gebundenen Mittel fehlen dann für Leistungen im freiwilligen Bereich. Das bekommen die Bürgerinnen und Bürger zu spüren, indem kommunale Angebote und Fördermittel in Kultur, Jugend oder Sport reduziert werden müssen.

In seiner methodischen Herleitung der Grundlagen der sozialen Sicherungssysteme zeigt Vorjohann, dass es bereits in der Vergangenheit mehrere ähnlich massive kommunale Finanzierungskrisen in den Sozialsystemen Deutschlands gegeben hat. Ohne aktive Entlastungen durch den Bund hätten sie nicht von den Kommunen überwunden werden können. Daraus leitet Vorjohann dann auch ab, dass jetzt vor allem der Bund erneut gefordert ist, die Kommunen durch entsprechende, strukturell und dauerhaft ausgestaltete Entlastungspakete zu unterstützen.

Daneben ergeben sich für die Landeshauptstadt Dresden kurzfristig zumindest organisatorische Ansatzpunkte, um die Kosten zu steuern. Hierzu gehören unter anderem das Pooling von Assistenzleistungen, so dass sich mehrere Menschen Unterstützung teilen, anstatt dass jede Person eine eigene Assistenz nur für sich hat. Eine weitere Möglichkeit ist es, Leistungen nicht über die gesetzlich normierten Standards hinaus anzubieten, solange keine entsprechende finanzielle Deckung dafür gegeben ist.


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